Tätigkeitsbereiche
Allgemeines Strafrecht
Es spielt keine Rolle, ob es beispielsweise um den Vorwurf einer Körperverletzung, einer Urkundenfälschung, eines Diebstahls, eines Betruges oder es darum geht, dass man Ihnen eine Nötigung, Raub, Drogenhandel, Brandstiftung oder Wilderei vorwirft. Zu Ihrer Verteidigung und Ihrem bestmöglichen Verfahrensausgang empfehle ich Ihnen, dass Sie in jedem Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt fürs allgemeine Strafrecht engagieren.
Gerade auch in kleineren Strafsachen können Fehler gemacht werden, die später nur schwer wieder zu korrigieren sind. Bereits Geldstrafen von über 90 Tagessätzen führen zu einem Eintrag im Führungszeugnis und können Ihre berufliche Zukunft gefährden.
Als Strafverteidiger habe ich die für eine effektive Verteidigung notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Lesen Sie dazu gerne mehr über mich und überzeugen Sie sich selbst. Außerdem biete ich Ihnen die Möglichkeit, mich schnell und kostenfrei telefonisch zu kontaktieren, damit Sie zu Ihrem Fall eine fundierte Ersteinschätzung erhalten. Oder Sie schreiben mir einfach eine E-Mail über das Kontaktformular und schildern Ihre Angelegenheit. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.
Verkehrsstrafrecht
Bei Straftaten im Kontext des Straßenverkehrs, wie z.B.
- Drogen am Steuer
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Illegale Autorennen
- Kennzeichenmissbrauch
- Nötigung
- Trunkenheit am Steuer
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
- Unterlassene Hilfeleistung
sieht das Gesetz neben der Möglichkeit einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann.
In der Regel folgen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist (von mehreren Monaten) für die Wiedererteilung oder ein Fahrverbot.
Bei Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang kann auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben werden. Ein Verkehrsstrafverfahren kann also zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, weshalb die Verteidigungsstrategie von Anfang an entsprechend sorgfältig zu konzipieren ist.
Jugendstrafrecht
Im Auge des Gesetzgebers ist man im Alter von 14 bis 17 Jahren ein Jugendlicher, für den immer das Jugendstrafrecht angewendet wird.
Anders ist es im Alter von 18 bis 21 Jahren, in dieser Altersspanne gilt man als Heranwachsender. Hier wird von Fall zu Fall entschieden, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Gerade Jugendliche geraten aus verschiedenen Gründen nicht selten mit dem Gesetz in Konflikt.
Bei Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Diebstahl, Gewaltdelikten oder Sexualstraftaten sind Jugendliche überproportional häufig beteiligt. Der Gesetzgeber weiß dies und hat für Jugendliche besondere Regeln geschaffen. So sind zwingend Eltern am Verfahren zu beteiligen und zu informieren. Das bedeutet also im Regelfall auch leider Stress mit den Eltern. Ich selbst bin Vater von zwei Kindern und kann die Beziehung zu den Eltern und die damit verbundenen Ängste nachvollziehen.
Objektiv betrachtet sehen strafrechtliche Folgen und Maßnahmen der Justiz bei Jugendlichen und ggf. auch bei Heranwachsenden in der Regel anders aus als bei Erwachsenen, denn es geht in erster Linie nicht um Bestrafung, sondern um Erziehung. Manchmal führt eine unsinnige Aktion dann nicht hinter Gitter, sondern zum Antiaggressionskurs oder zu Sozialstunden.
Auch für jugendliche Beschuldigte gilt, dass bei Angaben vor der Polizei Zurückhaltung geboten ist und die frühe Einschaltung eines Strafverteidigers folgenreiche Fehler verhindern kann.
Betäubungsmittelstrafrecht
Das im BtMG geregelte Betäubungsmittelstrafrecht ist sehr komplex und erfordert Spezialkenntnisse. Insbesondere Verstöße gegen das BtMG bringen immer wieder spezielle Polizeimethoden mit sich, mit denen sich der Verteidiger auseinandersetzen muss, insbesondere Telefonüberwachung, den Einsatz von verdeckten Ermittlern, Einschaltung von V-Leuten; auch die Kronzeugenregelung in §31 BtMG spielt eine Rolle. Der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen eines Taschenmessers beispielsweise kann ohne Weiteres zu mehrjährigen Haftstrafen führen. Hier ist die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers dringend zu empfehlen, zumal regelmäßig der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt.
Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht ist aufgrund seines Bezugs zum Verwaltungsrecht ein komplexes und insbesondere für Unternehmen und Führungskräfte sehr haftungsträchiges Rechtsgebiet. Das Strafgesetzbuch enthält insbesondere Strafvorschriften aus den Bereichen Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz und Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen.
Die effektive Strafverteidigung im Umweltstrafrecht setzt daher neben Erfahrung in der Strafverteidigung besondere Kenntnisse des zur Anwendung kommenden Verwaltungsrechts voraus. Sind Mitarbeiter von Entsorgungsunternehmen beschuldigt, ist das Augenmerk auf die Erzielung von Verständnislösungen zur Vermeidung einer rufschädigenden Hauptverhandlung zu legen. Im Falle der Verteidigung des betroffenen Unternehmens stehen die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung, die Abwendung / Abmilderung von Unternehmensgeldbußen (§30 OWiG) und von Vermögensabschöpfung (§73 StGB) sowie nicht zuletzt die Vermeidung gewerberechtlicher Konsequenzen im Vordergrund.
Waffen- / Sprengstoffrecht
Das Sprengstoffgesetz regelt die Einfuhr, den Verkehr sowie den zivilen Umgang von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör. Das Pendant dazu ist das umfangreiche Waffengesetz, es regelt den Erwerb, die Lagerung, den Handel, den Besitz und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere von Klingen- und Schusswaffen sowie Munition. Verstöße gegen das Waffen- & Sprengstoffgesetz werden in der Regel empfindlich bestraft (nicht selten Freiheitsstrafe).
Zu beachten ist, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz außerdem erlaubnisrechtliche Folgen haben kann, wenn Sie Jäger oder Sportschütze sind. Letztlich droht Ihnen die Entziehung des Jagdscheins oder Waffenscheins durch die Verwaltungsbehörde. Dafür kann schon der nicht eingetragene Besitz einer alten, aus einer Erbschaft stammenden, nicht mehr funktionsfähigen Flinte oder eines Luftgewehrs genügen. Gerade im Hinblick auf die verwaltungsrechtlichen, nicht mehr rückgängig zu machenden Folgen ist strafrechtlich mit größter Sorgfalt vorzugehen.
Auch der Besitz von Schlagringen, Schlagstöcken (Totschläger), Messern einer bestimmten Art (z.B. Klappmesser) und Größe sind laut Waffengesetz verboten und werden konsequent bestraft.
Nebenklage / Opfervertretung
Als Opfer eines Sexualdeliktes oder einer anderen schweren Gewalttat oder als Angehöriger eines getöteten Menschen stehen Ihnen verschiedene Rechte im Strafverfahren gegen den Täter zu. Sie können sich dem Verfahren als Nebenkläger/-in aktiv anschließen und dieses maßgeblich gestalten. Auch können Sie bereits im Strafverfahren eigene zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen, im sog. Adhäsionsverfahren. Ebenso besteht die Möglichkeit durch eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eine Kontaktaufnahme seitens des Täters zu unterbinden.
Ein Nebenklageverfahren ist für jede/n Mandant/in ein sehr emotionaler Prozess. Aus diesem Grund ist mir gerade in so einem Fall eine vertrauensvolle Beziehung zum Mandant/in überaus wichtig.